Gefahren bei Haustürgeschäften und Verhaltenstipps

Nicht wenige Letztverbraucher von Strom erhalten unangekündigte und unaufgeforderte Hausbesuche, bei denen es um den Wechsel zu einem anderen Lieferanten, also einem sogenannten Drittversorger geht. Dabei kommt es immer wieder vor, dass im Rahmen solcher Haustürwerbung von der Werbeperson gegen Recht und Gesetz verstoßen wird. Dazu zählen u. a. falsche Informationen über angebliche Einsparmöglichkeiten nach einem Wechsel zu einem Drittversorger oder aber die Werbeperson stellt sich – der Wahrheit zuwider – als Mitarbeiter des örtlichen Stadtwerks vor, um damit Vertrauen zu erschleichen und somit in die Wohnung gelassen zu werden.

Damit bei solchen Haustürgeschäften Kunden:innen der GemeindeStrom GmbH keine finanziellen Nachteile erleiden, die zum Teil mehrere hundert Euro betragen können, empfiehlt der GemeindeStrom einige Regeln zu beachten, wenn überraschend eine Werbeperson an der Haustür klingelt und „günstige“ Energie verkaufen will:

Besteht kein Interesse an einem Versorgerwechsel, sollte durch ein klares „Nein“ die Werbeperson schon an der Haustür abgewiesen und gar nicht in die Wohnung gelassen werden.

Kommt es zu einem Werbegespräch, empfiehlt der GemeindeStrom ihren Kunden:innen, wachsam zu sein und darauf zu bestehen, dass sich die Werbeperson ausweist sowie erklärt, für welchen Drittversorger Werbung betrieben wird. Dringend ist davon abzuraten, während des Hausbesuches einen Vertrag abzuschließen. Denn in diesem Rahmen ist nicht die notwendige Zeit dafür gegeben, um das, was die Werbeperson an Vorteilen bei einem Wechsel zu einem Drittversorger verspricht, auf Richtigkeit zu überprüfen.

Kommt es doch zu einer Unterschrift, haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung. Zu Beweiszwecken empfehlen die Stadtwerke Musterstadt, die Widerrufserklärung innerhalb dieser Frist per Einschreiben/Rückschein oder Einwurf-Einschreiben an den Drittversorger zu übersenden.

Sollten Betroffene im Zusammenhang mit Haustürgeschäften Fragen haben oder unsicher sein, so können sich diese
sehr gerne an die GemeindeStrom GmbH wenden!
Denn sehr oft gibt es die Möglichkeit, durch einen Widerruf gegenüber dem Drittversorger und einem Tarifwechsel bei der GemeindeStrom GmbH weiterhin von diesen versorgt zu werden und somit auch die vielen Vorteile eines Versorgers „vor Ort“ zu nutzen, zu denen z. B. auch die Möglichkeit der persönlichen Beratung gehört!

Ihre Ansprechpartner:

Kathrin Braun 06834 / 944 – 233
Solenne Preuß 06834 / 944 – 234
oder per E-Mail: info@GemeindeStromWadgassen.de